Geschäftsnummer: | 03.3240 |
Eingereicht von: | Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR |
Einreichungsdatum: | 21.05.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Massnahmen; Bundesrat; Beschwerden; Frist; Tarifentscheide; Kantonsregierungen; Massnahmen;; Verfahren; Fristansetzung; -erstreckung; TarMed-Beschwerden; Monaten |
1. Der Bundesrat wird aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um alle bis Ende 2002 eingereichten Beschwerden gegen Tarifentscheide der Kantonsregierungen bis zum 31. Dezember 2003 zu erledigen, namentlich:
- durch organisatorische und personelle Massnahmen; und
- durch die Straffung der Verfahren hinsichtlich Fristansetzung und -erstreckung.
2. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um künftige TarMed-Beschwerden innert der gesetzlichen Frist von vier bzw. acht Monaten (Art 53 KVG) zu entscheiden.
Die gegenwärtige Verfahrensdauer zur Behandlung von Beschwerden an den Bundesrat im Krankenversicherungswesen, die die Spitaltarife betreffen, überschreitet regelmässig die gesetzlich vorgesehene Dauer von vier bzw. acht Monaten. Die mittlere Erledigungsdauer beträgt zwar etwa zwölf Monate, wichtige Beschwerden aber sind mehrere Jahre pendent. Gegenwärtig (Stand 7. Mai 2003) sind noch 4 Beschwerden aus dem Jahr 2000 unerledigt sowie 7 aus dem Jahr 2001, 16 aus dem Jahr 2002 und eine Beschwerde aus dem Jahr 2003. Dieser Umstand führt dazu, dass zahlreiche Kantone und ihre Spitäler die Jahresrechnung 2000-2002 noch nicht ordnungsgemäss abschliessen konnten und ihre Budgets für das Jahr 2004 nicht seriös planen können. Der herrschende Zustand ist unhaltbar.